Einkommensteuer: 3.000 € höheres Existenzminimum ist nicht zu beanstanden

26-JAN-10

Das Existenzminimum der Bundesbürger darf nicht zur Einkommensteuer herangezogen werden. Dies wird in der Praxis durch den steuerlichen Grundfreibetrag berücksichtigt. Messgröße dafür ist das staatlich garantierte Sozialhilfeniveau. Das betrug im Jahr 2005 für Ehepaare 12.240 Euro. Daraus ergibt sich, so der Bundesfinanzhof, dass der für das Jahr 2005 geltende wesentlich höhere steuerliche Grundfreibetrag für Eheleute von 15.329 Euro "den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht". (AZ: X R 28/07)