Schadenersatz: Wer sein Gelände nicht einzäunen darf, hat schlechte Karten

07-JAN-10

Werden Wildschweine von Fallobst auf dem Gelände eines Landwirts angelockt, das an einem Waldrand liegt, und zerwühlen die Tiere das Grundstück, so kann der Bauer keinen Schadenersatz von den Jagdpächtern des Jagdbezirks durchsetzen. Er hätte das Gelände einzäunen müssen. Die Tatsache, dass er eine Umzäunung bei der Behörde bereits beantragt hatte, die ihm jedoch eine Baugenehmigung verweigerte, ändere nichts daran, die Jäger nicht zur Kasse bitten zu können. Dieses baurechtliche Verbot dürfe nicht zu Lasten der Jäger gegen, so das Amtsgericht Schorndorf. (AZ: 2 C 1011/08)